Versandkosten, Zahlung & Lieferung



Wir versenden i.d.R. per Briefpost innerhalb der EU. Sollte Dein Land nicht dabei sein, schick’ uns bitte eine Anfrage.
Die Versandkostenpauschale richtet sich nach Größe, Gewicht und Menge der Artikel und wird im Warenkorb bzw. vor Absenden der Bestellung angezeigt.

Wann und wie liefert der Soli-Schleifen-Shop?

Die Lieferzeit beträgt nach Eingang des Kaufpreises 1-4 Werktage. Wir liefern solange der Vorrat reicht. Sollte das bestellte Produkt nicht rechtzeitig lieferbar sein, weil wir mit diesem Produkt durch unseren Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, informieren wir Sie unverzüglich. Es steht Ihnen in einem solchen Fall frei, auf das bestellte Produkt zu warten oder Ihre Bestellung zu stornieren. Bei einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller, lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Nicht sofort erkennbare Transportschäden sind dem Beförderer innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen.

Warenreklamationen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Auslieferung der Ware telefonisch oder per Fax anzuzeigen. Für fristgerecht und berechtigt gerügte Mängel leisten wir ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir mangelfreie Ware ab unserem Betrieb nachliefern. Ein Wandlungs- und Minderungsrecht besteht für den Kunden nur dann, wenn die Ersatzlieferung im Einzelfall innerhalb angemessener Frist nicht möglich ist. Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

Nicht rechtzeitig erhobene Mängelrügen finden keine Berücksichtigung mehr. Eine spätere Warenrücknahme oder Nachlieferung von Fehlmengen ist ausgeschlossen. 

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

Stand 1. Januar 2021